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   KG, 08.03.1993 - 5 Ws 37/93 REHA   

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https://dejure.org/1993,18883
KG, 08.03.1993 - 5 Ws 37/93 REHA (https://dejure.org/1993,18883)
KG, Entscheidung vom 08.03.1993 - 5 Ws 37/93 REHA (https://dejure.org/1993,18883)
KG, Entscheidung vom 08. März 1993 - 5 Ws 37/93 REHA (https://dejure.org/1993,18883)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14

    Prüfungsmaßstab für die Rechtsstaatswidrigkeit einer Verurteilung

    Mit wesentlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn sie politischer Verfolgung gedient hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG) oder die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zu der zugrunde liegenden Tat stehen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG), darüber hinaus aber auch bei schwerwiegenden Mängeln der Entscheidungsgründe, Zustandekommen der Entscheidung unter Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien - wie sie sich insbesondere aus der Menschenrechtskonvention ergeben (vgl. KG VIZ 1993, 463, 464) - oder Rechtsstaatswidrigkeit der angewandten Strafvorschrift (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. September 2011 - 2 Ws 268/11 REHA - und 27. März 2006 - 5 Ws 428/04 REHA - Schwarze in Potsdamer Kommentar, StrRehaG 2. Aufl., § 1 Rdn. 155 ff.).
  • OLG Brandenburg, 13.01.1998 - 1 Ws (Reha) 40/97

    Antrag auf Rehabilitierung einer in der ehemaligen DDR in eine psychiatrische

    Denn auch für eine Verletzung einer solchen rechtsstaatlichen Verfahrensgarantie würde gegebenenfalls gelten, daß sie nur dann zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung im Rehabilitierungsverfahren führt, wenn sie gewichtige Zweifel auch an der materiellen Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung begründet (PK StrRehaG -Schwarze, 2. Aufl., § 1 Rdn. 160; Bruns-Schröder-Tappert, StrRehaG , § 1 Rdn. 67 ff, 73; KG VIZ 1993, 463; 1993, 519; vgl. auch den Beschluß des Senats vom 26. November 1996 - 1 Ws (Reha) 26 + 23/96 -).
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